KOSTEN


Die klinisch-psychologische Diagnostik gilt seit 1995 als eine Dienstleistung im Gesundheitsbereich, deren Kosten von den gesetzlichen Krankenkassenträgern übernommen wird.

 

Bei Vertragspsychologen werden die Kosten für die klinisch-psychologische Diagnostik zur Gänze von der jeweiligen gesetzlichen Krankenkasse übernommen, dem Betroffenen entstehen keine Ausgaben. Ein Kostenvorschuss muss ebenfalls nicht erbracht werden, da direkt mit der Krankenkasse verrechnet wird („klinisch-psychologische Diagnostik auf Krankenschein“). Sie benötigen zum ersten Termin jedoch eine Überweisung vom behandelnden Arzt (Hausarzt, Kinderarzt, Psychiater, Neurologe, Internist usw.), damit die Krankenkasse die Kosten in vollem Umfang übernimmt.

 

Bei Wahlpsychologen werden die Kosten für die klinisch-psychologische Diagnostik beim Psychologen vorerlegt und im Anschluss anteilig (80 %) über die gesetzliche Krankenkasse refundiert.


Für die Gewährleistung einer Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist eine ärztliche Überweisung notwendig. Eine solche darf von FachärztInnen für Psychiatrie und/oder Neurologie, für Innere Medizin, für Kinderheilkunde und auch von ÄrtzInnen für Allgemeinmedizin ausgestellt werden. Auf dem Zuweisungsschein muss vermerkt sein, dass eine klinisch-psychologische Diagnostik erbeten wird. Zudem muss eine krankheitswertige Verdachtsdiagnose nach ICD-10 angegeben werden.

 

ACHTUNG:
Leistungsabklärungen ohne Verdacht auf eine krankheitswertige psychische Symptomatik werden nicht vom Sozialversicherungsträger bezahlt. Im konkreten Fall informieren wir Sie gerne über Ihre individuellen Verrechnungsmöglichkeiten.

 

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